03.10.2019
Neue Vergabe-Richtlinen für Baugrundstücke

Vilsbiburg, 26.09.2019

„Endlich sind die Richtlinien zur Grundstücksvergabe für die Baugebiete in Grub Süd und Seyboldsdorf Südost da“ sagte Ortsvorsitzender Sebastian Haider auf der letzten Monatsversammlung der Freien Wähler, die Interessenten wissen jetzt woran sie sind und können ihre Chancen einschätzen, meinte er.  Die Versammlung war sehr gut besucht, aber junge, bauwillige Bürgerinnen und Bürger waren nicht da, vermutlich weil die Grundstückspreise derzeit noch nicht bekannt gegeben werden können.

Aus EU-rechtlichen Gründen dürfen öffentliche Baugrundstücke nicht mehr nach dem Einheimischen-Modell vergeben werden. „Bereits bei der Vergabe zum Burger Feld wurde von uns Freie Wähler ein  Punktekatalog vorgeschlagen, aber der wurde von der Stadtratsmehrheit damals abgelehnt“, erklärte Sebastian Haider die Bemühungen der FW-Fraktion um eine transparente Grundstücksvergabe. Daher sind wir mit den neuen Regelungen, die eine Mischung aus Kriterienkatalog und Punktevergabe vorsieht sehr zufrieden, meinte Haider. Neben Kriterien wie Ortsansässigkeit und Erwerbstätigkeit gibt es auch Sozialkriterien, die zur Punktevergabe herangezogen werden.

Dabei bewirbt man sich nicht mehr auf ein bestimmtes Grundstück, sondern kann sich entsprechend der Punktreihenfolge ein Grundstück aussuchen.

Bezüglich Ortsansässigkeit gibt es die volle Punktzahl bereits für Personen, die 5 Jahre in der Gemeinde wohnen, gleiches gilt für die Erwerbstätigkeit. Gebürtige Gemeindebewohner und deren Ehe/Lebenspartner haben hier keinen Vorteil mehr. Ein aktives Engagement in einem Verein oder der Freiwilligen Feuerwehr wird gesondert mit Punkten bewertet.

Die Sozialkriterien beinhalten Punkte für die Kinder, auch eine nachgewiesene Schwangerschaft und häusliche Pflege von Senioren oder kranken Menschen sowie andere erschwerende Lebensumstände.

Stadtrat Josef Sterr hob hervor, dass es auch Punkte gibt, wenn erwachsene Kinder wieder in die Gemeinde ihrer Eltern ziehen. Vielleicht kann somit eine Entlastung im Betreuungs- und Pflegebereich erreicht werden.

Obgleich Bewerbern die kein Wohneigentum besitzen viele Punkte gutgeschrieben werden ist der Besitz eines privat genutzten Wohneigentums nicht mehr bewerbungsschädlich wenn dieses nicht den aktuellen Lebensumständen entspricht. „Wenn beispielsweise eine vierköpfige Familie in einer 4-Zimmer-Eigentumswohnung lebt und ein weiteres Kind dazu kommt, dann entspricht das nicht mehr den aktuellen Lebensumständen“, erklärte Sebastian Haider diese Regelung. Dieser Personenkreis kann sich um ein Grundstück bewerben, ohne das eigene Heim verkaufen zu müssen.

Die weiteren Regelungen sind obligatorisch: innerhalb 5 Jahren muss das Grundstück bebaut und das Wohngebäude vom Käufer 10 Jahre bewohnt werden.

Großes Augenmerk wurde auf die Verhinderung von Spekulation gelegt. Beispielswiese darf Innerhalb von 10 Jahren das bebaute oder unbebaute Grundstück nicht verkauft oder vermietet werden. Die Stadt behält sich ein Wiederverkaufsrecht auch in anderen Fällen vor.

Insgesamt sind die Freien Wähler mit den Regelungen zufrieden und hoffen, dass der Verkauf bald beginnen kann.