Korrektur von Falschinformationen zum Bebauungsplan Achldorf Bauabschnitt II                                           

Vilsbiburg, 14.01.2021:    Die Vilsbiburger Zeitung berichtet am 18.12.2020 aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität über den Bebauungsplan (BP) Achldorf II. In diesem Artikel wird geschrieben: „Der alte Stadtrat (bis 2020) hatte wenig Neigung gezeigt, an dem BP Achldorf etwas zu ändern. Neue aktuelle Vorschriften und zusätzliche Planungskosten führten zu der Haltung, den gültigen BP einfach umzusetzen.“ Als „alter Stadtrat“ muss ich dem strikt widersprechen und sage, dass es sich hier um eine glatte Falschinformation durch die Vilsbiburger Zeitung (VZ) handelt. Warum? Weil aus diesen Zeilen nicht hervorgeht, dass ich bereits am 09. Aug. 2018 (!), also vor mehr als 2 ¼ Jahren einen Antrag auf Änderungen der textlichen Voraussetzungen bei der Stadtverwaltung (Bauamt) einreichte. Von wegen keine Neigung gezeigt!! Hier der Antrag vom 09.08.2018 im Wortlaut:

Die Stadt Vilsbiburg überarbeitet den BP Achldorf (BA II) und die textlichen Voraussetzungen auf folgende Änderungen:

  1. Lage und Größe von Garagen
  2. Zusätzliche Anbringung von Überdachungen zwischen Garagen und Wohnhaus sowie die Errichtung von Terrassenüberdachungen/Wintergärten

Begründung zu 1)

Der BP Achldorf ist seit 21.10.1997 rechtskräftig. Davon ist der Abschnitt D3 noch nicht bebaut (sog. BA II). Der BP besteht also seit 21 Jahren! Seit dieser Zeit haben sich die Ansprüche der Bauherren sehr verändert, d. h. die Wünsche nach mehr Freiheiten beim Bau sind gewachsen. Deshalb häufen sich seit dem Verkauf der Grundstücke im BP „Burger Feld“ auch die Anträge auf Befreiungen von den Festsetzungen, insbesondere für Garagen und Überdachungen, obwohl dieser BP erst 2 Jahre alt ist!

Heute wollen insbesondere junge Familien größere bzw. längere Garagen, um darin Gartengeräte (z. B. werden auch Rasenmäher immer größer) oder Werkbänke für kleinere Reparaturen unterbringen zu können. Auch die PKW’s werden immer größer. Damit vermeidet man auch gleichzeitig das Aufstellen von zusätzlichen Geräteschuppen im Garten.

Im BP sind viele Garagenzufahrten eingeplant, die nur über einen Grünstreifen angefahren werden können (sh. 130 – 141 usw.) um nur einige zu nennen. Außerdem können bei einigen Zufahrten die vorgeschriebenen 5m-Abstandsflächen vor der Garage nicht eingehalten werden (z. Bsp. 148, 150). Die angegebenen Nummern sind beispielhaft aufgezählt .

Begründung zu 2)

Auch hier wird immer häufiger der Wunsch geäußert, direkt von der Garage in das Wohnhaus gehen zu können. Gerade in dieser weit von der Stadt entfernten einsamen Gegend kann hier vielen Frauen die Angst beim nächtlichen nach Hause kommen genommen werden. Soll aber die Garage auf Wunsch des Bauherren frei stehen, sollte man die Möglichkeit einer Überdachung des Zugangs zwischen Garage und Wohnhaus möglich machen. Außerdem sollte eine Terrassenüberdachung/Wintergarten in die textlichen Voraussetzungen mit aufgenommen werden.

Ich hoffe, die Kolleginnen und Kollegen sehen die Problematik ebenso und verhindern dadurch viele Anträge der Bauherren auf Ausnahmegenehmigungen von den textlichen Festsetzungen, wie sie jetzt bereits beim BP Burger Feld eingegangen sind.

Auf mehrere Anfragen meinerseits wurde vom Bauamtsleiter immer wieder mitgeteilt (nachzulesen in den Protokollen), dass man derzeit (gemeint ist das Jahr 2018 und 2019) wegen Überlastung und Unterbesetzung im Bauamt keine Möglichkeit sieht, diesen Antrag zu bearbeiten. Das ist erst möglich, wenn das Bauamt personell aufgestockt wird. Diese Aufstockung wurde Anfang 2020 mit einer ausgebildeten Fachkraft vorgenommen. Trotzdem erfolgte auch 2020 keine Bearbeitung dieses Antrags im Bauamt. Auch die Fraktion BUL/Die Grünen reichten einen Antrag ein, Datum und Inhalt sind mir nicht bekannt. Wie ich als Zuhörer in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 15.12.20 hören musste, wurden beide Anträge erst Ende November 2020 (!) vom Bauamt an das Büro Arc Architekten weitergeleitet. Der zuständige Architekt Herr Leidl konnte deshalb in der genannten Sitzung auf die in den Anträgen gestellten Aufgaben in der Kürze der Zeit, in der er den BP erhalten hat, nicht eingehen, sondern beschränkte sich auf die im Artikel der VZ allgemein gehaltenen Aussagen wegen evtl. grundsätzlicher Änderungen oder Neuaufstellung des BP Achldorf II.

Mein Fazit: Als „alter Stadtrat“ steigt dir die Wut hoch, wenn du solche Zeilen lesen musst. Da hat das Bauamt über zwei Jahre Zeit und legt die Anträge einfach in die Schublade, um dann mit der Bearbeitung doch ein Architekturbüro zu beauftragen, das natürlich wieder Geld kostet. Hauptsache man hat mit der Begründung über so viel Arbeit neues Personal bekommen. Die Einarbeitung der in den Anträgen geforderten Aktualisierungen erfolgt nun doch in den textlichen Festsetzungen, die durch das Architekturbüro dem Stadtrat dann erneut vorgelegt werden sollen. Das hätten wir schon vor zwei Jahren haben können, dann könnten bildlich gesprochen morgen die Bagger kommen. So vergeht wieder viel Zeit und meine Wut wird immer größer. Deshalb wünsche ich dem „jungen Stadtrat“, dass er bei künftigen Anträgen dem Bauamt (und nicht nur dem) viel mehr auf die Finger schaut. Und von der VZ wünsche ich mir, dass sie bei der Berichterstattung immer schön bei der Wahrheit bleibt.

Sebastian Huber

Zurück zu Aktuelles