Vilsbiburg, 17.01.2021: Im Dezember wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 mit zahlreichen neuen Regelungen beschlossen und gilt seit 1. Januar. Da sich die Freien Wähler Vilsbiburg schon seit Jahren mit dem Thema Post-PV-Anlagen, Förderung von Solaranlagen und Freiflächen-PV-Anlagen beschäftigen wurden die Regelungen innerhalb der Fraktion mit Interesse aufgenommen und Corona-gerecht über WhattsApp diskutiert.

Dabei ist festzuhalten, dass für Anlagen bis 30kWp und einem Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden im Jahr künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom zu zahlen ist. „Gott sei Dank ist diese solare Strafsteuer weg“, kommentierte Fraktionssprecher Josef Sterr diese Neuerung, die für Bestands-, Neu- und Ü20Anlagen gilt!

Die Anhebung der Eigenverbrauchsgrenze von 10 kWp auf 30 kWp macht es für Privatleute leichter, das eigene E-Auto und eine Wärmepumpe mit ausreichend eigenem Ökostrom zu versorgen, fasste Stadtrat Karlheinz Hiller diesen wichtigen Punkt zum Beispiel für junge Bauwillige zusammen. Teure Smart-Meter (intelligente Stromzähler mit Fernabfrage) müssen erst ab 7 kWp eingebaut werden, für größere Anlagen gibt es abgestufte Regelungen.

Post-PV-Anlagen erhalten Einspeisevergütung

Sehr positiv bewerten die Freien Wähler, dass PV-Altanlagen bis 100 kW Leistung, die ab heuer aus der Förderung fallen, zunächst bis 2027 eine feste Einspeisevergütung erhalten. Die Höhe richtet sich nach dem Marktwert ca. 3. bis 4 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungspauschale von 0,4 Cent. Das gilt automatisch ab 01.01.2021 für alle Ü20-Betreiber, „man wird also nicht  zum illegalen Einspeiser wenn man nichts macht“, kommentierte Stadtrat Sebastian Haider. Ob dadurch allerdings ein kostendeckender Betrieb der Altanlagen möglich ist wird von manchen Fachleuten sehr bezweifelt. Umso wichtiger ist der neue Stromtarif der Stadtwerke „VIB Regio“, mit dem regionale Stromerzeuger einen fairen Festpreis von 4 Ct/kWh eingespeisten Strom bekommen. Der Strom wird nach dem Motto: „regional erzeugt – regional verbraucht“ direkt an die Stadtwerkekunden weitergegeben. Außerdem bietet dieser Tarif die Möglichkeit, die Energie selbst zu nutzen und den überschüssigen Strom an die Stadtwerke zu liefern.

 

Da bis 2030 der Anteil des Stromes aus erneuerbaren Energiequellen von derzeit 52% auf 65%  erhöht werden soll wurden  Regelungen festgesetzt, die unter Umständen auch Auswirkungen für Vilsbiburg haben können.

Freie Wähler sind  für weitere Bürgersolaranlagen in Vilsbiburg

Für Gebäude-Solaranlagen mit einer Leistung zwischen 300-750 kW wird ein separates Ausschreibungssegment eingeführt. Künftig kann gewählt werden, ob diese Anlagen an Ausschreibungen teilnehmen und den Strom nicht selbst verbrauchen oder für eine halbierte Festvergütung Eigenverbrauch nutzen können. Damit werden diese Anlagen wettbewerbsfähiger gegenüber den kostengünstigeren Freiflächenanlagen. „Solche Anlagen könnten auch als Bürgersolaranlagen in Vilsbiburg entstehen“, meinte Stadträtin Doris Pollner und drückte damit die Absicht der Freien Wähler nach mehr solarer Bürgerbeteiligung aus. Mit einer Solarpotential-App könnten sich Interessenten selber ausrechnen, ob ihr Dach geeignet ist und ob sich eine Solaranlage rentiert. Dazu müssten die Flächen erfasst sein, „was aber bereits mit der Regenwasserbefliegung in Vilsbiburg geschehen ist“, ergänzte Josef Sterr. Auch Mieterstrom aus PV-Anlagen wird interessant, weil die Gewerbesteuer wegfällt.

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